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planung:luftdichtheit:grundprinzipien:blower_door_test

Blower Door Test und Anforderungsniveau


Fugenlüftung kann einen dauerhaft ausreichenden Luftwechsel nicht sicherstellen (vgl. Arten der Gebäudelüftung). Bereits die in Deutschland nach 1984 gebauten Häuser sind so dicht, dass die Fugenlüftung zur hygienisch notwendigen Lufterneuerung nicht ausreicht. Nach den Anforderungen des Bautenschutzes sind diese Häuser aber noch nicht ausreichend luftdicht - danach beurteilt müssen selbst Neubauten in Deutschland als eher „undicht“ bezeichnet werden: n50-Leckageraten lagen bisher häufig zwischen 4 und 10 h-1. Probleme mit Zugerscheinungen und Bauschäden bleiben da nicht aus.


Die Situation in Deutschland kann treffend mit dem folgenden Satz bezeichnet werden:

Heute wird üblicherweise zu undicht für schadensfreie Bauteile - und gleichzeitig zu dicht für ausreichende Fugenlüftung gebaut.


Blower Door Test

Der Drucktestkennwert, oder n50-Wert ist ein Maß für die gesamte noch vorhandene Undichtheit der Gebäudehülle. Dieser Wert wird in Luftwechseln bei einem Drucktest-Differenzdruck von 50 Pa angegeben (Maßeinheit h-1). Zwischen dem Innenraum des Gebäudes und außen wird eine Druckdifferenz von z.B. 50 Pa aufgebaut (entspricht 5 mm Wassersäule). Er kann leicht durch einen Gebäudedrucktest mit Hilfe einer Blower-Door gemessen werden. Dazu wird ein Gebläse in einer Gebäudeöffnung (z.B. einer Tür) eingebaut und ein Unterdruck im Haus erzeugt um Restleckagen zu suchen. Bei der eigentlichen Messung werden dann eine Unterdruck- und eine Überdruckmessreihe aufgenommen. Daraus wird der Leckagevolumenstrom bei der Druckdifferenz von 50 Pa ermittelt und dieser zum gesamten Gebäudevolumen ins Verhältnis gesetzt. In Deutschland gibt es zahlreiche kompetente Ingenieurbüros, die eine solche Messung anbieten (zu finden unter www.flib.de). Für Passivhäuser ist ein Drucktest unerlässlich.


blowerdoor_mit_markierung.jpg
Eingebaute Blower Door
in einer Terrassentür.
Schema Drucktestmessung mit
Leckageströmung bei Unterdruck.
Schema Gebläse mit Druckdifferenzmessgeräten.


Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.02.2001 wurde in Deutschland erstmals ein Zielwert für künftige Gebäude vorgegeben: Ohne Lüftungsanlagen sollen Drucktestkennwerte (n50-Werte) von 3 h-1, mit Wohnungslüftung 1,5 h-1 nicht überschritten werden. Aus den Erfahrungen mit Niedrigenergie- und Passivhäusern ergab sich, dass es sehr empfehlenswert ist, bessere Werte (also einen geringeren n50) anzustreben und zu realisieren. Vor alem würde sich dadurch die Nutzungsdauer der Hüllflächenbauteile verlängern. (Leider bestehen die unveränderten nicht ausreichenden Anforderungswerte auch mit der aktuellen EnEV bzw. GEG weiterhin.)

Passivhaus

Bei Passivhäusern werden regelmäßig weit bessere Werte erreicht: n50-Leckageraten dürfen in Passivhäusern nicht über 0,6 h-1 liegen. Tatsächlich werden bei den realisierten Passivhäusern Werte zwischen 0,2 und 0,6 h-1 erreicht.

Luftdichtheit von Passivhäusern im Vergleich zu Altbauten und
Anforderungen der EnEV. Wer heute baut, sollte auf sehr gute
Luftdichtheit achten - ein späteres Nachbessern ist nämlich
schwierig und nur bei einer Gesamtsanierung möglich.


Siehe auch

Übersicht der Passipedia-Artikel zum Thema „Luftdichtheit“

Unterscheidung zwischen VL und Vn50 Werten

planung/luftdichtheit/grundprinzipien/blower_door_test.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/10 17:57 von wfeist