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Zertifizierung von Gebäuden mit gewerblich genutzten Erdgeschossen (für PHPP9, Stand: 05.09.2016)

Dies ist eine ältere Version, die für Projekte gültig ist, die noch PHPP 9 und die Gebäudekriterien Version 9 nutzen. Mit Version 10 der Gebäudekriterien wurden diese ergänzenden Bestimmungen überarbeitet und in das Kriteriendokument integriert. Die überarbeitete Fassung aus Version 10 der Kriterien darf alternativ auch schon für Projekte genutzt werden, die noch mit PHPP 9 arbeiten.


Grundsätzlich wird bei den Energiestandards des Passivhaus Instituts immer das gesamte beheizte Volumen eines Gebäudes inkl. aller Geschosse und Nutzungsbereiche zertifiziert. Hierfür werden die erwarteten Nutzungsarten (Wohnen, Büro etc.) in der Energiebilanz berücksichtigt.

Bei einem häufig vorkommenden Gebäudetypus ist in den Obergeschossen eine recht homogene Standardnutzung vorgesehen (meist Wohn- bzw. Büronutzung) während die Gewerbeflächen im Erdgeschoss je nach Käufer/Mieter sehr unterschiedliche Nutzungen aufweisen können: Supermarkt, Restaurant, Bäckerei, Arztpraxis, Autowerkstatt, Schuhgeschäft, Kinderkrippe, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Häufig ist der Nutzer der Erdgeschossflächen noch nicht bekannt, wenn das PHPP aufgestellt wird. In der folgenden Tabelle werden Möglichkeiten, solche Gebäude zu zertifizieren, beschrieben. Für Fälle, die in der Tabelle nicht dargestellt sind, bitte Rücksprache mit dem PHI halten.

Verschiedene Zertifizierungsmöglichkeiten für Gebäude mit gewerblich genutzten Erdgeschossen. Es wird für alle Varianten vorausgesetzt, dass die Obergeschosse Passivhaus-/EnerPHit-Niveau haben:

Fall 3: EG mit Passivhaushülle aber ohne Lüftungsanlage

a) Die Zertifizierung gilt formal nur für die oberen Geschosse (ohne EG). Dies wird auf dem Zertifikat vermerkt.

b) Die oberen Geschosse müssen für sich die Passivhausanforderungen einhalten (Nachweis mit PHPP). Die Decke zwischen EG und 1.OG bildet dabei nach unten die Systemgrenze und wird als adiabat angesetzt. Im Treppenhausbereich o.ä. kann die Grenze ebenfalls in Deckenebene liegen, selbst wenn dort teilweise ein Luftraum ist (Systemgrenze muss im Treppenhaus nicht bis zum Erdreich geführt werden).

c) Zusätzlich wird für das EG ein gesondertes PHPP aufgestellt mit Pauschalwerten für interne Wärmequellen (3,5 W/m²), Luftwechsel (0,4-fach) und Wärmebereitstellungsgrad (wie Mittelwert OG). Das flächengewichtete Mittel aus EG und Obergeschossen muss für Heizwärme- und Kühlbedarf ebenfalls die Passivhaus-Anforderungen einhalten.

d) Die Anforderungen an die Gebäudeluftdichtheit gelten für die vollständige Gebäudehülle inkl. EG.

e) Die Heizung im 1. Obergeschoss muss ausreichend dimensioniert werden, um auch bei leerstehendem, nicht beheiztem Erdgeschoss komfortable Temperaturen zu gewährleisten. Wenn nicht auszuschließen ist, dass im Erdgeschoss über längere Zeiträume niedrigere Temperaturen herrschen (Leerstand/Werkstattnutzung etc.) sollte die Decke zwischen EG und 1.OG so gut wärmegedämmt werden, dass keine Beeinträchtigung hinsichtlich Behaglichkeit und Bauschadensfreiheit zu erwarten sind und die Heizkosten nicht übermäßig über denen der anderen Geschosse liegen. Alternativ kann zugesichert werden, dass bei Leerstand immer eine Mindesttemperatur im EG gehalten wird.

f) Dem zukünftigen Käufer/Mieter sollte nahegelegt werden, hinsichtlich Lüftungstechnik und Elektroausstattung die Passivhauskriterien zu erfüllen (Nachweis mit dem PHPP für das gesamte Gebäude). Dann kann in Rücksprache mit dem Zertifizierer das Zertifikat nachträglich auf das gesamte Gebäude ausgeweitet werden.

Fall 4 (a+b): EG in einfachem Wärmeschutzstandard da spätere Nutzeranforderung noch unbekannt oder aufgrund nicht verhandelbarer Anforderungen eines bekannten Nutzers

a) Die Zertifizierung gilt nur für die oberen Geschosse (ohne EG). Dies wird auf dem Zertifikat vermerkt.

b) Die oberen Geschosse müssen für sich die Passivhausanforderungen einhalten (Nachweis mit PHPP). Zwischen den beiden Zonen muss es eine klar definierte Grenze geben, die gleichzeitig die luftdichte Ebene darstellt. Hinsichtlich Wärmeverlusten dürfen Decken und Wände zur EG-Zone im PHPP als adiabat angesetzt werden.

c) Die Anforderungen an die Gebäudeluftdichtheit gelten für die oberen Geschosse (ohne EG-Zone).

d) Für das EG wird eine (Entwurfs-) Planung aufgestellt, mit der für das ganze Gebäude der Passivhausstandard erreicht werden kann. Dies wird mit einer entsprechenden PHPP-Variante nachgewiesen. Insbesondere sollten Lage von Luftdichter Ebene und Dämmebene sowie die Verbindung der Ebenen zum darüber liegenden Geschoss prinzipiell geklärt sein. Eine Werkplanung ist nicht erforderlich.

e) Die Heizung im 1. Obergeschoss muss ausreichend dimensioniert werden, um auch bei leerstehendem, nicht beheiztem Erdgeschoss komfortable Temperaturen zu gewährleisten. Wenn nicht auszuschließen ist, dass im Erdgeschoss über längere Zeiträume niedrigere Temperaturen herrschen (Leerstand/Werkstattnutzung etc.) sollte die Decke zwischen EG und 1.OG so gut wärmegedämmt werden, dass keine Beeinträchtigung hinsichtlich Behaglichkeit und Bauschadensfreiheit zu erwarten sind und die Heizkosten nicht übermäßig über denen der anderen Geschosse liegen. Alternativ kann zugesichert werden, dass bei Leerstand immer eine Mindesttemperatur im EG gehalten wird.

f) Zukünftigen Käufern/Mietern sollte nahegelegt werden, hinsichtlich Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Elektroausstattung die Passivhauskriterien gemäß Punkt d) zu erfüllen (Nachweis mit dem PHPP für das gesamte Gebäude). Dann kann in Rücksprache mit dem Zertifizierer das Zertifikat nachträglich auf das gesamte Gebäude ausgeweitet werden.

zertifizierung/zertifizierung_von_gebaeuden_mit_gewerblich_genutzten_erdgeschossen.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/25 09:23 von zbastian