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Zertifizierung von Reihen- und Doppelhäusern nach Kriterien des Passivhaus Instituts

Mit Version 10 der Gebäudekriterien, wurden diese ergänzenden Bestimmungen in das Gebäudekriterien-Dokument integriert.


Bei Reihenhäusern gibt es zwei alternative zulässige Möglichkeiten des Nachweises der Einhaltung der Kriterien (im Folgenden schließt der Begriff „Reihenhäuser“ auch immer Doppelhäuser mit ein):

  1. Die Kriterien werden von der Reihenhauszeile insgesamt erfüllt, wobei einzelne Häuser (in der Regel die Reihen-Endhäuser) einen etwas über den Anforderungen liegenden Energiebedarf haben können. Es wird eine gemeinsame PHPP-Energiebilanz für die gesamte Reihenhauszeile aufgestellt. Alternativ erfolgt der Nachweis über flächengewichtete Mittelwerte der Ergebnisse von Einzel-PHPPs für jedes Reihenhaus. Jeder Bauherr kann eine Kopie von Zertifikat und Beiheft für die gesamte Zeile erhalten.
  2. Jedes Haus der Reihenhauszeile erfüllt die Kriterien für sich. Dafür wird für jedes Haus eine eigene Energiebilanz mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) aufgestellt. Die Reihen-Endhäuser benötigen bei dieser Methode aufgrund der größeren Hüllfläche in der Regel einen etwas besseren Wärmeschutz während die Reihenmittelhäuser mit einem etwas geringeren Wärmeschutzstandard die Anforderungen einhalten. Nach Abschluss der Zertifizierung erhält jedes Haus ein eigenes Zertifikat und ein Beiheft, mit der Energiebilanz-Berechnung für das jeweilige Haus.

Methode 2 ist sinnvoll, wenn Wert darauf gelegt wird, dass jedes Reihenhaus einzeln die Kriterien einhält, oder wenn die Planung der einzelnen Reihenhäuser einer Zeile von unterschiedlichen Parteien durchgeführt wird.

Methode 1 ist für alle anderen Fälle sinnvoll. Sie verringert den Aufwand für Planung, Ausführung und Zertifizierung, weil für alle Häuser der gleiche Wärmeschutzstandard (Dämmdicke etc.) umgesetzt werden kann und nur eine PHPP-Berechnung erforderlich ist. Der Energiebedarf für alle Reihenhäuser in Summe ist trotzdem nicht höher als bei Variante 2. Wichtig ist aber die in der Regel etwas höhere Heizlast der Reihen-Endhäuser bei der Auslegung der Heizung zu berücksichtigen (evtl. reine Zuluftheizung nicht ausreichend).
Die Reihen-Endhäuser sind Teil einer größeren Passivhaus-Einheit (Reihenhauszeile) und halten somit die Passivhaus-Anforderungen des Passivhaus Instituts ein. Der Fall ist vergleichbar mit einer Eigentumswohnung in einem als Passivhaus zertifizierten Mehrfamilienhaus. Auch hier ist es für die Einhaltung der Kriterien ausreichend, wenn das gesamte Gebäude die Anforderungen erfüllt – auch wenn einzelne Wohnungen bei getrennter Berechnung einen höheren Energiebedarf hätten.

Beide Methoden waren auch schon in älteren Fassungen der Gebäudekriterien des Passivhaus Instituts zulässig. Es empfiehlt sich die Wahl der Methodik frühzeitig mit allen relevanten Beteiligten explizit abzustimmen und schriftlich zu fixieren.

Es ist möglich nur ein Gebäude innerhalb einer Reihenhauszeile zu zertifizieren. In diesem Fall gilt die Zertifizierung nur für das jeweilige spezifische Gebäude und nicht für die komplette Zeile. Die genauen Zonierungsregeln können in den Kriterien für den Passivhaus-, EnerPHit-und PHI-Energiesparhaus-Standard im Abschnitt „Randbedingungen für die PHPP-Berechnung“ gefunden werden.

Stand: 04. November 2021

zertifizierung/zertifizierung_von_reihenhaeusern_nach_kriterien_des_passivhaus_instituts.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/24 11:41 von zbastian