Verringerter Heizenergieverbrauch:
Aus den beschriebenen Gründen führt die Dichtheit eines Gebäudes zu einer deutlichen Energie- und Kosteneinsparung.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert in § 6 betreff Dichtheit und Mindestluftwechsel: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ In Anlage 4.2 zur EnEV werden die Anforderungen an den Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes präzisiert:
„Wird […] eine Überprüfung der Anforderungen […] durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom – bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen bei Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1
- und mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten“.
In DIN 4108, Teil 7 wird die Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen behandelt und es werden Planungs- und Ausführungsempfehlungen gegeben. Bei Passivhäusern gelten erhöhte Anforderungen an die Luftdichtheit: der n50-Wert beträgt 0,6 h-1. Dieser Wert wird grundsätzlich empfohlen, wenn eine hochwertige Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut wird.
Bei der Planung eines Gebäudes muss frühzeitig das Dichtheitskonzept erarbeitet werden. Grundlegend zu beachten sind folgende Aspekte: